Badeordnung Freibad
Die Stadt Freilassing betreibt und unterhält das Freibad als öffentliche Einrichtung, dessen Benutzung der Erholung und Gesundheit sowie der Körperpflege und der körperlichen Ertüchtigung dient. Das Freibad steht während der Betriebszeiten jedermann mit gültiger Gebührenkarte zur zweckentsprechenden Benutzung nach Maßgabe dieser Satzung und der einschlägigen gesetzlichen Vorschriften zur Verfügung. Die Gebührenkarte ist dem Badepersonal auf Verlangen vorzuzeigen.
Weitere Informationen zur Satzung finden Sie in der folgenden PDF Datei Freibad Benutzungssatzung669 KB