Die Stadt Freilassing betreibt und unterhält die Sport- und Freizeitanlage Badylon als öffentliche Einrichtung, dessen Benutzung der Erholung und Gesundheit, der sportlichen Betätigung und körperlichen Ertüchtigung der Bevölkerung dient. Diese Satzung ist für alle Personen (Benutzer und Bediener) verbindlich, die sich in den § 2 Abs. 1 genannten Anlagen aufhalten. Mit dem Betreten diese Sportanlagen erkennen sie die Regelungen dieser Satzung an.
Weitere Informationen zur Satzung der Stadt Freilassing finden Sie unter folgendem Link (Punkt 3): www.freilassing.de/rathaus/buergerservice/ortsrecht
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